Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V. - Biostation Euskirchen - In der Eifel - gemeinsam für Mensch und Natur

Bisherige Entwicklung

Bisherige Entwicklung des Vertragsnaturschtuzes

 

Die Anfänge der Landschaftspflege durch Landwirte im Kreis Euskirchen
gehen bis in die siebziger Jahre zurück. Den Durchbruch brachte die Einführung des Pilotprojektes "Biotoppflege durch Landwirte" im Kreis Euskirchen.

Eine Aufstockung der finanziellen Mittel (Kreispflegeprogramm) und

eine starke Ausdehnung der Pflegemaßnahmen durch

Landwirte waren die Folge.

 

1985 legte das Land NRW mit der Landwirtschaft ein "Programm für eine umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft in NRW" auf.
Ziele waren der Schutz der Natur sowie der Erhalt einer bäuerlich
geprägten Landwirtschaft und Landschaft.

Seit 1987 besteht das Mittelgebirgsprogramm, wodurch Landwirte einen finanziellen Ausgleich für freiwillige Nutzungseinschränkungen zugunsten

des Naturschutzes erhalten. Zunächst war für die Organisation und Betreuung

des Mittelgebirgsprogrammes das Amt für Agrarordnung zuständig.

Schon im zweiten Jahr konnten 99 Verträge mit 419,03 ha abgeschlossen werden.

 

Von 1987 bis 1994 wurden insgesamt 995,25 ha unter Vertrag genommen.

Im Jahr 1994 gab es 231 Verträge mit 175 Landwirten.

Ab 1996 ging die Zuständigkeit für das Streuobstwiesen und das Mittelgebirgsprogramm an den Kreis Euskirchen über. Die Biologische Station übernahm die fachliche Betreuung,

die Beratung der Landwirte und Durchführung des Programmes vor Ort.

In dem Übergangsjahr 1996 wurden viele der bestehenden Kreispflegeverträge

in das neue Kulturlandschaftsprogramm überführt.

Die Anzahl der Verträge erhöhte sich auch durch weitere Neuabschlüsse auf

434 unter Mitwirkung von 321 Landwirten.

Die Vertragsfläche wuchs damit auf 1.881,71 ha an.

In diesem Jahr flossen knapp 926.000,- DM im Rahmen dieses Programmes

an Landwirte im Kreis Euskirchen.

Außerdem stellten das Land NRW und der Kreis Euskirchen 220.000,- DM

für weitere Naturschutzmaßnahmen

zur Verfügung, die nicht im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes

förderfähig waren.

Mit der Einführung der Agenda 2000 wurde der Vertragsnaturschutz neu geregelt.

 

Die "Verordnung zur Förderung des ländlichen Raumes" führte zur Bündelung

aller im ländlichen Raum bedeutsamen Förderprogramme.

Entscheidende Neuerungen sind die Erhöhung der Bewirtschaftungsentgelte

und eine Erweiterung der zur Verfügung stehenden Mähzeitpunkte.

Neu ist vor allem das sogenannte Aushagerungspaket für bisher intensiv bewirtschaftete Wiesen.

Ein reges Interesse der Landwirtschaft führte im Jahr 2000 zu einer Reihe

neuer Vertragsabschlüsse.

Aktuell stehen etwa 2.400 ha mit rund 360 Landwirtenunter Vertrag.

 

 

Der Vertragsnaturschutz hat sich in NRW und vor allem auch im

Kreis Euskirchen etabliert und ist für viele Landwirte zu einem

zweiten Einkommensstandbein geworden.