Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V. - Biostation Euskirchen - In der Eifel - gemeinsam für Mensch und Natur

Was wird gefördert?

Nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinie zum Vertragsnaturschutz
sind die Förderpakete wie folgt gefaßt worden:

 

Gegenstand der Förderung des Kulturlandschaftsprogrammes sind:

  • Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung
    von Grünland (Mahd und/oder Beweidung) durch Nutzungsbeschränkungen
    und -verzichte zum Schutz von Feuchtwiesen und Gewässerauen,
    zum Schutz und Erhalt von Grünlandflächen in Mittelgebirgslagen
    und zum Erhalt von geschützten
    Biotopen nach §62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
  •  

     

  • über bestehende Vorgaben hinausgehende freiwillige
    Nutzungsbeschränkungen in Naturschutzgebieten,
    in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH)
    und europäischen Vogelschutzgebieten