Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V. - Biostation Euskirchen - In der Eifel - gemeinsam für Mensch und Natur

Ziele des Kulturlandschaftsprogrammes

Ziele des Kulturlandschaftsprogrammes
Das heutige Erscheinungsbild unserer Landschaft ist über Jahrhunderte
hinweg durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt worden.
Auch in jüngerer Zeit ist es die Landwirtschaft,
die immer noch entscheidenden Anteil am Aussehen der Kulturlandschaft hat.
Dabei werden die positiven Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaft
in der breiten Bevölkerung immer noch als ein Koppelprodukt der normalen
landwirtschaftlichen Produktion angesehen.
Es handelt sich aber oft um freiwillige ökologische Leistungen im Dienste der Allgemeinheit.

 

Umso wichtiger ist es, daß die EU mit der ersten Auflage der sogenannten Agrarumweltprogramme im Jahre 1992 die Grundlagen für die Bezahlung der von den Landwirten in Natur- und Landschaft erbrachten Dienstleistungen geschaffen hat.
Alle Länder waren aufgefordert, entsprechende Rahmenrichtlinien zur Aufstellung der Kulturlandschaftsprogramme zu erarbeiten. Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) schafft die Möglichkeit,
besonders erhaltungs- und schutzbedürftige Lebensräume für seltene und gefährdete
Tier- und Pflanzenarten zu bewahren. Es setzt damit landespolitische Vorgaben
zum Schutz der Natur um, die den Erhalt von Lebensräumen in den Vordergrund stellen.
Durch die Integration der Naturschutzarbeit in den landwirtschaftlichen Betrieb besteht nicht nur eine leistungsgerechte Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen, sondern es ergibt für viele Landwirte ein zusätzliches Betriebseinkommen.
Im Kreis Euskirchen werden mit diesem Programm in den Mittelgebirgslagen
(Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Bad Münstereifel, Nettersheim, Schleiden) zwei wesentliche Zielsetzungen verfolgt.
Zum einen ist es der Erhalt und vor allem auch die weitere Bewirtschaftung
einer wertvollen und artenreichen Kulturlandschaft als Lebensraum für Pflanzen,
Tiere und Menschen und zum anderen der besondere Biotop- und Artenschutz
auf Restflächen historischer Landnutzungsformen durch spezifische Bewirtschaftung.
Dabei steht die extensive Grünlandnutzung im Vordergrund.
Eine Teilnahme interessierter Landwirte erfolgt auf freiwilliger Basis.
Auch isoliert liegende Flächen können mit Hilfe des Kulturlandschaftsprogrammes
und der freiwilligen Bereitstellung von Flächen durch die Landwirtschaft
durchaus verbunden werden.
Damit können wichtige Lücken zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes geschlossen werden.
In der Bördenregion (Euskirchen, Zülpich, Weilerswist) spielt die Grünlandnutzung
in der Landwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle.
Mit Hilfe des Kulturlandschaftsprogrammes können dort die noch vorhandenen Grünlandstandorte erhalten, gegebenenfalls durch Umwandlung
von Acker zu Grünland vergrößert und durch Biotopverbundachsen miteinander
verknüpft werden. Dabei spielen die Gewässersysteme als verbindende Elemente
eine entscheidende Rolle.