Der Kreis Euskirchen blüht auf

Ein Teil-Projekt zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Kreises Euskirchen an ausgewählten Modellvorhaben

UNAKEM

Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Kreises Euskirchen an ausgewählten Modellvorhaben

Teilprojekt:
„Der Kreis Euskirchen blüht auf“

LAUFZEIT

01.09.2022

31.05.2025

TRÄGER

FÖRDERER

Ein Verbundprojekt Der Biologischen Station und des Kreises Euskirchen

Das Teilprojekt „Der Kreis Euskirchen blüht auf“ zielt auf den Erhalt und die Förderung der typischen Artenvielfalt in den Dörfern der Eifel und der Zülpicher Börde ab. Dabei wird die innerörtliche Biodiversität zum einen unmittelbar durch artenreiche mehrjährige Einsaaten von naturraumtreuem Saatgut/Regiosaatgut gefördert.

Zum anderen soll die Schaffung von blütenreichen, unversiegelten Flächen auch positive Effekte auf die Populationen blütenbesuchender Wirbelloser, aber auch auf typische Dorfvögel wie Haussperlinge, Schwalben etc. haben.

Schließlich kann eine angepasste und nicht flächendeckende Pflege dieser Flächen mit dem Belassen von Altgrasstrukturen und Blütenhorizonten auch die Überdauerungsstadien wirbelloser Arten fördern. Die aufzuwertenden Flächen können von Städten und Gemeinden, Vereinen als auch von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen bereitgestellt werden.

Projektziele:

  • Akquise von innerörtlichen Flächen bis Februar 2023
  • Sensibilisierung der Flächeneigentümer bzgl. schützenswerter Artenvielfalt
  • Schaffung und Optimierung von blütenreichen, innerörtlichen Kleinstflächen (3 ha)
  • Flächenentsiegelung und Ansaaten mit regionalem Saatgut bis 30.09.23
  • Maßnahmen begleitende Citizen Science-Maßnahmen an Schulen und in Dörfern
  • Flächenmonitoring der Wiesen-Arten und umweltpädagogische Unterstützung
  • Öffentlichkeitsarbeit Die einmalige Anlage der Blühflächen kann nach Abstimmung zu 100% über das Projekt finanziert werden.

Förderbedingung:

  • Flächenmindestgröße 2.000 m², innerorts
  • Artenarme Vegetation
  • Sicherstellung der Flächenpflege für 10 Jahre durch EigentümerIn (Späte Mahd ab 15. Juni und Abtragen Mahdgut)
  • Belassen von Altgrasstreifen auf mind. 10% der Fläche
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen EigentümerIn und Biologischer Station/Kreis
  • Nennung des Projektes und der Fördermittelgeber bei jeder Form der Öffentlichkeitsarbeit.

Beispiele aus vorausgegangenen Projekten

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