Feldhamster

In den Bördegebieten im Kreis Euskirchen lebte eine der wenigen Feldhamsterpopulationen von Nordrhein-Westfalen.
Die Art ist vom Aussterben bedroht. Mittlerweile ist die Population im Kreis unter der Nachweisgrenze.

Nach Hinweisen aus den 90er Jahren konnten 1999 erstmals durch uns Feldhamster am Ortsrand von Zülpich nachgewiesen werden. Mit einer Frühjahrskartierung begannen 2002 erste flächige Kartierungen. Seit 2004 wird die Populationsentwicklung im Kerngebiet auf einer Fläche von ca. 170 ha mit einem jährlichen Monitoring dokumentiert.

Mit Landwirten im Gebiet wurden bis 2006 zuerst über das allein vom Land finanzierte Artenhilfsprogramm „Feldhamster“
Verträge zur hamsterschonenden Bewirtschaftung abgeschlossen.

Im Jahr 2007 wurden die Verträge in das Kulturlandschaftsprogramm des Landes überführt und weitere Vertragspartner für den Feldhamsterschutz gewonnen. Wir führen seitdem auch das Monitoring weiter.
Als eine der wichtigsten Maßnahmen im Vertragsnaturschutz lassen die Landwirte bei der Ernte Getreide und Stoppeln meist bis Mitte Oktober stehen, damit die Tiere auch nach der Ernte noch genügend Futter und Deckung finden.

Hinweise auf weitere Feldhamstervorkommen:

In den Bördegebieten des Kreises Euskirchen nehmen wir gerne Ihre Hinweise entgegen.
Landwirte mit Feldhamstersichtungen können sich gerne unverbindlich mit Frau Köhler in Verbindung setzen.

Kontakt

  • Ute Köhler

    Dipl. Biologin
    Wiss. Mitarbeiterin

    Arbeitschwerpunkte:
    Vertragsnaturschutz, Feldhamstermonitoring

    Tel.: 02486 9507-21
    E-Mail: u.koehler@biostationeuskirchen.de

  • Vertragsnaturschutz

    Vertragsnaturschutz mit den Landwirten

    Die Biologische Station fungiert im Kontext des Vertragsnaturschutzes als fachliche Beratungsstelle für die Landwirte und für den Kreis Euskirchen.
    Im Vertragsnaturschutz werden Naturschutzmaßnahmen durch Landwirte im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen durchgeführt. Im Gegenzug bekommen die Landwirte Ausgleichszahlungen aus EU-, Landes- und Kreismitteln. Die Ausgleichszahlungen richten sich nach der Höhe des potentiellen Ertragsverlustes und dem erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung.

    1985 legte das Land NRW mit der Landwirtschaft ein „Programm für eine umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft in NRW“ auf, welches seit 1987 in der Nordeifel als Mittelgebirgsprogramm bekannt war. Dieses ging mit der Änderung der Förderrichtlinie 1996 in das „Kulturlandschaftsprogramm“ (KULAP) über. Die Auflagen im Vertragsnaturschutz auf Grünland- und Ackerflächen reichen von Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung, späterer Mahd, geringem Viehbesatz, Belassen ungespritzter Ackerrandstreifen bis hin zum Ernteverzicht auf Ackerflächen.

    Aufgrund der Lage des Kreises Euskirchen und seiner vielseitigen naturräumlichen Ausstattung von Zülpicher Börde bis ins Mittelgebirge werden hier zahlreiche Förderpakete des Vertragsnaturschutzes NRW ausgeschöpft.
    Die Akzeptanz für das Programm ist so hoch, dass fast 500 Landwirte teilnehmen und die Biologische Station im Kreis Euskirchen mit knapp 3.500 Hektar Grünland- und Ackerflächen im KULAP eine der größten „Vertragsnaturschutz-Biostationen“ in NRW ist.

    Die Mitarbeiter der Biologischen Station betreuen und beraten die Landwirte und den Kreis Euskirchen während der Antragsphase und der in der Regel 5-jährigen Bewilligungslaufzeit.

    Vertragsnaturschutzinformationen des Kreises Euskirchen: Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

    Ziele des Vertragsnaturschutzes im Kreis Euskirchen

    • Schutz von Natur und Artenvielfalt sowie Erhalt einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft und Landschaft
    • Bewahrung besonders erhaltungs- und schutzbedürftiger Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten
    • Biotop- und Artenschutz auf Restflächen historischer Landnutzungsformen
    • Sicherung und Ausbau des europäischen schutzgebietssystems NATURA 2000
    • Schaffung eines kreis- bzw. landesweiten Biotopverbundes
    • Erhalt der Bewirtschaftung auf nassen oder steilen Standorten
    • Erhalt von Gewässersystemen als verbindende Elemente
    • Erhalt der ökologisch hochwertigen und landschaftsbildprägenden Streuobstwiesen
    • Vor allem in der Zülpicher Börde Anreicherung der Feldflur
    • Integration des Natur- und Artenschutzes in die landwirtschaftlichen Betriebe
    • Beitrag zum Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe in der Region durch zusätzliches Betriebseinkommen für Landwirte
    • Bekämpfung invasiver und verdrängend wirkender Arten, wie z.B. Riesenbärenklau oder giftige Pflanzen (z.B. Jakobskreuzkraut)

    Unsere Ansprechpartner für Landwirte

Der Biber

Die Biostation sammelt seit vielen Jahren Meldungen von Biberaktiviäten. Die vorkommen werden kontrolliert und Verdachtsbereiche untersucht. Wenn an einem Gewässer ein Biber vorkommt, muss geklärt werden, ob es sich um den europäischen oder den kanadischen Biber handelt. Dazu werden Haare mittels Haarfallen eingesammelt.

Die Haarproben werden zur genetischen Untersuchung eingeschickt. Der Bestand im Kreis schwankte in den letzten Jahren. Hier und da entstanden neue Bibervorkommen die aber auch wieder nach kurzer Zeit verschwanden.
In 2020 war ein Vorkommen eines europäischen Bibers bekannt.

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