Vertragsnaturschutz Abwicklung mit den Landwirten

Die Biologische Station fungiert im Kontext des Vertragsnaturschutzes als fachliche Beratungsstelle für die Landwirte und für den Kreis Euskirchen.
Im Vertragsnaturschutz werden Naturschutzmaßnahmen durch Landwirte im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen durchgeführt. Im Gegenzug bekommen die Landwirte Ausgleichszahlungen aus EU-, Landes- und Kreismitteln. Die Ausgleichszahlungen richten sich nach der Höhe des potentiellen Ertragsverlustes und dem erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung.

1985 legte das Land NRW mit der Landwirtschaft ein „Programm für eine umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft in NRW“ auf, welches seit 1987 in der Nordeifel als Mittelgebirgsprogramm bekannt war. Dieses ging mit der Änderung der Förderrichtlinie 1996 in das „Kulturlandschaftsprogramm“ (KULAP) über. Die Auflagen im Vertragsnaturschutz auf Grünland- und Ackerflächen reichen von Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung, späterer Mahd, geringem Viehbesatz, Belassen ungespritzter Ackerrandstreifen bis hin zum Ernteverzicht auf Ackerflächen.

Aufgrund der Lage des Kreises Euskirchen und seiner vielseitigen naturräumlichen Ausstattung von Zülpicher Börde bis ins Mittelgebirge werden hier zahlreiche Förderpakete des Vertragsnaturschutzes NRW ausgeschöpft.
Die Akzeptanz für das Programm ist so hoch, dass fast 500 Landwirte teilnehmen und die Biologische Station im Kreis Euskirchen mit knapp 3.500 Hektar Grünland- und Ackerflächen im KULAP eine der größten „Vertragsnaturschutz-Biostationen“ in NRW ist.

Die Mitarbeiter der Biologischen Station betreuen und beraten die Landwirte und den Kreis Euskirchen während der Antragsphase und der in der Regel 5-jährigen Bewilligungslaufzeit.

Vertragsnaturschutzinformationen des Kreises Euskirchen: Partnerschaft zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

Ziele des Vertragsnaturschutzes im Kreis Euskirchen

  • Schutz von Natur und Artenvielfalt sowie Erhalt einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft und Landschaft
  • Bewahrung besonders erhaltungs- und schutzbedürftiger Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten
  • Biotop- und Artenschutz auf Restflächen historischer Landnutzungsformen
  • Sicherung und Ausbau des europäischen schutzgebietssystems NATURA 2000
  • Schaffung eines kreis- bzw. landesweiten Biotopverbundes
  • Erhalt der Bewirtschaftung auf nassen oder steilen Standorten
  • Erhalt von Gewässersystemen als verbindende Elemente
  • Erhalt der ökologisch hochwertigen und landschaftsbildprägenden Streuobstwiesen
  • Vor allem in der Zülpicher Börde Anreicherung der Feldflur
  • Integration des Natur- und Artenschutzes in die landwirtschaftlichen Betriebe
  • Beitrag zum Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe in der Region durch zusätzliches Betriebseinkommen für Landwirte
  • Bekämpfung invasiver und verdrängend wirkender Arten, wie z.B. Riesenbärenklau oder giftige Pflanzen (z.B. Jakobskreuzkraut)

Unsere Ansprechpartner für Landwirte